Wussten Sie schon?
Sie können Ihre Handwerkerrechnung steuerlich absetzen und sich so einen Steuerbonus von bis zu 1.200 Euro pro Jahr sichern!

Ob selbst genutzte eigene Immobilie oder Mietwohnung – die Handwerkerrechnung kann als Sonderausgabe steuerlich geltend gemacht werden. Der sogenannte Handwerkerbonus erlaubt es, 20 % der Arbeitskosten von Handwerkerrechnungen bis zu einem Höchstwert von 6.000 € jährlich abzusetzen. Nicht abzugsfähig sind Materialkosten.
