1.200 Euro Steuerbonus mit Handwerkerrechnungen
Wussten Sie schon?
Sie können Ihre Handwerkerrechnung steuerlich absetzen und sich so einen Steuerbonus von bis zu 1.200 Euro sichern!
Ob selbst genutzte eigene Immobilie oder Mietwohnung – die Handwerkerrechnung kann als Sonderausgabe steuerlich geltend gemacht werden. Der sogenannte Handwerkerbonus erlaubt es, 20 % der Arbeitskosten von Handwerkerrechnungen bis zu einem Höchstwert von 6.000 € abzusetzen. Nicht abzugsfähig sind Materialkosten.
Wichtig dabei ist, dass die Arbeiten von einem selbstständigen, eingetragenen Handwerksbetrieb wie den Maler-Engeln ausgeführt werden. Wer die Arbeiten in Eigenleistung erbringt, also z. B. selbst renoviert, kann von diesem Steuervorteil nicht profitieren.
Heben Sie also Ihre Handwerkerrechnung gut auf und reichen Sie diese bei der nächsten Steuererklärung mit ein. Am besten zusammen mit dem Überweisungsbeleg – Barzahlungen werden vom Finanzamt nicht anerkannt.