Asbest – gefährliche Altlast, noch immer aktuell

Jedes vierte vor 1993 erbaute Gebäude enthält Asbest. Einige von Ihnen haben jetzt vermutlich Eternitwelldächer oder höchstens noch Eternit-Fassadenplatten vor Augen. Dies sind aber nur die bekannten Gebäudeteile, in denen sich Asbest finden lässt. Weniger bekannt ist, dass Asbest auch in Klebern, Putzen, Spachtelmassen, Bodenbelägen, Estrich und Zement zu finden sein kann. Mit bloßem Auge sowieso nicht erkennbar, ist das Material oft noch durch Tapeten, Fliesen oder Beschichtungen überdeckt. Und selbst Besitzer nach 1993 errichteter Immobilien können sich nicht ganz sicher sein, dass bei Ihnen keine asbesthaltigen Materialien verbaut worden sind…

Einstmals beliebtes Material

Früher wurde Asbest als Baumaterial sehr geschätzt. Eigenschaften wie nicht verrottbar, nicht brennbar und Flexibilität machten es beliebt. Auch ursprünglich asbestfreien Produkten wurde es hinzugefügt, um beispielsweise eine bessere Verarbeitbarkeit oder Rissbeständigkeit zu erzielen, so u. a. in Putz. So kommt es, dass in einem Viertel aller vor 1993 errichteten Gebäude Asbest verbaut wurde.

Jedes vierte vor 1993 erbaute Haus ist betroffen

 

Eigentlich harmlos – trotzdem große Gefahr

Asbest ist eigentlich eine Naturfaser aus Silikatmineralien, doch sie ist biobeständig. Das bedeutet, dass, wenn die Fasern über die Atemluft in die Lunge geraten, sie sich dort nicht auflösen, sondern im Lungengewebe festsetzen. Das Gewebe vernarbt (Asbestose). Verschiedene Krebsarten können sich noch Jahrzehnte nach dem Kontakt entwickeln.

Lungenkrebs durch Asbest

 

Gefahr für jedermann

Dieser Gefahr der schweren Erkrankungen sind nicht nur Fachhandwerker und Bauarbeiter ausgesetzt. Auch bzw. gerade der Heimwerker setzt sich und auch sein Umfeld diesen Gefährdungen aus, wenn er nämlich ohne spezielle Fachkenntnis an die mit Asbest belasteten Materialien herangeht. Selbst durch ein kleines Bohrloch werden Millionen mikroskopisch kleiner Fasern freigesetzt. Aber nicht nur Bohren, sondern auch Fräsen, Stemmen, Schleifen oder andere Einwirkungen können die Fasern freisetzen. Selbst wenn man nicht unmittelbar auf das Material einwirkt, ist die Gefahr nicht völlig gebannt. Auch durch Brände, unwetterbedingte Einflüsse oder schlicht und ergreifend Abnutzung können die gefährlichen Fasern entweichen.

 

 

Gleiche Regeln für gewerblich Tätige und Privatpersonen

Regeln, Verordnungen, Gesetze rund um den Asbest

Nicht nur die Gesundheitsgefahr macht keinen Unterschied zwischen gewerblich tätigem Handwerker und Privatperson. Auch die Regelungen, Verbote und Gesetzesvorschriften gelten für beide gleichermaßen. Beispielsweise ist grundsätzlich das Reinigen mit Hochdruckreinigern von asbesthaltigen Flächen untersagt. Und auch eine Veränderung asbesthaltiger Bereiche, wie z. B. ein Farbanstrich an der mit asbesthaltigen Platten versehenen Fassade, ist verboten (generelles Überdeckungsverbot). Das macht absolut Sinn, wenn man bedenkt, dass bei den jüngeren Generationen immer mehr die Gefahr von Asbest in Vergessenheit gerät und das Bewusstsein dafür und die Kenntnis darüber, wo es verbaut sein könnte, verständlicherweise weiter abnimmt. Nicht nur das Gesetz, sondern allein die Verantwortung sich selbst und Dritten gegenüber sollte man also berücksichtigen, bevor man sich an den nicht fachgerechten Umgang mit Asbest macht.

 

Vom Erkennen von Asbest bis zur Entsorgung

Vor jedem Eingriff in Bauteile, sprich z. B. vor jeder “klassischen” Renovierung am oder im Haus, in Räumen an den Decken, Wänden oder Fußböden, sollte man sich bewusst machen, dass grundsätzlich erstmal an Gebäuden, die vor dem 31. Oktober 1993 erstellt wurden, davon auszugehen ist, dass Asbest vorhanden sein kann. Aufgrund des Einsatzes von Asbest in unterschiedlichsten Baumaterialien ist die “Chance” entsprechend hoch, dass es bis zum Asbestverbot in Deutschland verbaut wurde. Erst die fachliche Einschätzung, Untersuchungen und ggf. Analyse von Proben im Labor können den Verdacht ausräumen.

Beim Durchführen der Renovierungsarbeiten ist auf ausreichenden Schutz zu achten wie möglichst staubfreies Arbeiten, Atemschutz, Schutzkleidung sowie andere Maßnahmen und Geräte. Ein haushaltsüblicher Staubsauger bietet beispielsweise bei weitem keinen ausreichenden Schutz.

Fachgerechte Entsorgung asbesthaltiger Materialien

Von selbst versteht sich, dass der anfallende asbestbelastete Abfall nicht einfach in die Mülltonne gehört. Der Fachhandwerker sorgt für die ordnungsgemäße Entsorgung. Und diejenigen, denen die Umwelt mehr oder weniger egal ist, sollten sich vor Augen führen, dass ihnen asbesthaltige Baustoffe, die unerlaubt in den Wertstoffkreislauf gelangt sind, dann selbst wieder “begegnen” können: Die Asbestfasern landen dann durch unsauberes Recycling in neuen Materialien, in denen sie keiner mehr vermutet. Auf diese Weise bleibt die Verunreinigung unerkannt und das Risiko Asbest auf unabsehbare Zeit bestehen.

Auch Besitzer neuer Immobilien können sich nicht ganz sicher sein

In Deutschland ist Asbest seit Oktober 1993 verboten. Dennoch kann sich noch nicht mal der stolze Besitzer eines neueren Eigenheims in völliger Sicherheit wiegen.
Wie kann das sein?
Ganz einfach: In Russland, China, Kasachstan, Brasilien und Simbabwe wird Asbest nach wie vor abgebaut. In Asien erlebt es sogar einen regelrechten Boom. So kann auch schadstoffbelastetes Baumaterial unwissentlich nach Deutschland importiert werden.

In einigen Teilen der Welt wird Asbest noch immer abgebaut – z. B. in Asien

Ein weiterer Grund ist die oben beschriebene Problematik bei der Entsorgung. Auch innerhalb Deutschlands kann Asbest infolge unsachgemäßer Entsorgung durch Bauschuttrecycling in den Materialkreislauf zurückgelangen.

Recycling – der Wertstoffkreislauf kann durch unsachgemäße Entsorgung verunreinigt werden

Gute Gründe, nicht auf billige Importware zurückzugreifen, sondern auf Qualitätsmaterial vom Fachhandwerker und auch beim Entsorgen auf den Fachbetrieb zu vertrauen.

 

Die Maler Engel Patrick Seydler – ein Betrieb mit amtlicher Genehmigung für Arbeiten mit Asbest

Nicht jeder Fachbetrieb, der Renovierungsarbeiten im Maler- und Bodenbelagsgewerk durchführt, darf auch Arbeiten mit Asbest ausführen.

Dazu ist es erforderlich, dass mindestens ein Mitarbeiter dafür qualifiziert ist und über den entsprechenden Sachkundenachweis verfügt. Bei den Maler-Engeln ist dies Malermeister Patrick Seydler. Er hat im November 2019 seinen Sachkundenachweis (Sachkunde nach TRGS 519) erneuert. Der Lehrgang wurde vom TÜV durchgeführt und die Prüfung vom TÜV und dem Regierungspräsidium Kassel abgenommen Die Gültigkeitsdauer des Zertifikats ist auf sechs Jahre begrenzt. So ist sichergestellt, dass stets mit aktuellem Wissenstand zu dem sensiblen Thema Asbest gearbeitet wird.

Malermeister Patrick Seydler neben dem Zertifikat über seinen Sachkundenachweis Asbestarbeiten

 

Wollen Sie trotz möglicher Asbestbelastung sorgenfrei renovieren?

Dann engagieren Sie die Maler-Engel als zertifizierten Fachbetrieb für Arbeiten mit Asbest!